Verwertungsbörse: Anfragen jetzt auch ohne Kundenkonto
Interessenten können Objekte der Verwertungsbörse direkt auf der Objektseite anfragen – mit Name, E-Mail-Adresse und Mobilnummer.
Kanzlei
Neuigkeiten aus der Kanzlei, neue Beiträge im Ratgeber, Hinweise zur Verwertungsbörse und zu Veranstaltungen – kurz gefasst, das Neueste zuerst.
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Unser Ratgeber ist um sechs Beiträge gewachsen – drei zum Insolvenzrecht, drei zum Arbeitsrecht.
Eine Krankenkasse hatte wegen Beitragsrückständen Insolvenzantrag gestellt. Nach unserer Stellungnahme wurde der Antrag zurückgenommen, das Unternehmen hat sich außerhalb eines Verfahrens stabilisiert.
Nach acht Monaten in Eigenverwaltung hat das Insolvenzgericht den Insolvenzplan eines mittelständischen Metallbaubetriebs bestätigt – alle Arbeitsplätze bleiben erhalten.
Über ein Anderkonto der Kanzlei wurde der Kaufpreis für einen Geschäftsbetrieb aus der Insolvenz sicher abgewickelt – schnell und für beide Seiten nachvollziehbar.
Für einen Arbeitgeber mit 85 Beschäftigten haben wir eine Standortschließung mit dem Betriebsrat verhandelt – ohne eine einzige Kündigungsschutzklage.
Für ein Insolvenzverfahren haben wir die Verwertung von 140 Positionen Produktionstechnik organisiert – über unsere Börse und ein gezieltes Bieterverfahren.
Ein Mitarbeiter sollte mit seiner Abteilung auf einen finanziell schwachen Erwerber übergehen – nach unserem Widerspruch blieb er beim Veräußerer.
Der Insolvenzverwalter hatte die Forderung eines Dienstleisters über 86.000 Euro bestritten – im Feststellungsprozess wurde sie in voller Höhe anerkannt.
Ein Pflegedienst mit 70 Beschäftigten und über 300 Patienten hat sich in Eigenverwaltung saniert – kein Patient musste den Anbieter wechseln.
Eine Vertriebsleiterin sollte binnen 24 Stunden einen Aufhebungsvertrag unterschreiben – wir haben Zeit gewonnen und die Bedingungen deutlich verbessert.
Das Finanzamt wollte eine ehemalige Geschäftsführerin für Umsatzsteuerschulden der GmbH in Anspruch nehmen – im Einspruchsverfahren wurde der Bescheid vollständig aufgehoben.
Als Vertreter eines Großgläubigers im Gläubigerausschuss haben wir eine Verwertungsstrategie durchgesetzt, die die Quote deutlich verbessert hat.
Ein früherer Inhaber eines Handwerksbetriebs hat die Restschuldbefreiung erhalten – trotz Verbindlichkeiten von über 600.000 Euro.
Ohne Insolvenzverfahren hat ein Filialist mit 14 Standorten seine Finanzierung neu geordnet – mit einem Restrukturierungsplan nach dem StaRUG.
Für die Belegschaft einer insolventen Gastronomiegruppe haben wir Lohnansprüche gesichert und die Insolvenzgeldanträge koordiniert.
Ein Insolvenzverwalter verlangte von unserem Mandanten Ersatz für Zahlungen nach Insolvenzreife – das Landgericht hat die Klage abgewiesen.
Aus dem eröffneten Verfahren heraus wurde der Geschäftsbetrieb eines Logistikers an einen Wettbewerber verkauft – mit allen Fahrern und dem Fuhrpark.
Ein Insolvenzverwalter forderte von einem Lieferanten Zahlungen aus zwei Jahren zurück – nach unserer Stellungnahme wurde die Forderung auf einen Bruchteil reduziert.
Eine betriebsbedingte Kündigung mit fehlerhafter Sozialauswahl endete im Gütetermin mit einer Abfindung deutlich über der üblichen Faustformel.
Für einen Sondermaschinenbauer mit 120 Beschäftigten haben wir ein Schutzschirmverfahren vorbereitet; das Gericht hat den Antrag ohne Auflagen angenommen.
Zwischen den Jahren sind wir vormittags erreichbar; an Heiligabend und Silvester bleibt die Kanzlei geschlossen.
Auch in diesem Jahr spenden wir statt Karten – dieses Mal an eine gemeinnützige Schuldnerberatungsstelle in Frankfurt.
35 Teilnehmer, zwei Stunden Diskussion – vor allem zu Ratenzahlungen und der Frage, wann ein Lieferant von der Zahlungsunfähigkeit wissen muss.
Für einen Bereichsleiter haben wir die Trennung von seinem Arbeitgeber verhandelt – mit Abfindung, anteiligem Bonus und Weiternutzung des Dienstwagens bis zum Vertragsende.
Ein IT-Dienstleister mit 35 Beschäftigten hat sein Verfahren mit einem Insolvenzplan abgeschlossen – Kundenverträge und Team sind vollständig erhalten.
Am 13. November erklären wir in einem Abendseminar, wie Lieferanten, Vermieter und Berater Anfechtungsrisiken erkennen und begrenzen.
Das Finanzamt hatte wegen Umsatzsteuerrückständen Insolvenzantrag gestellt. Mit einer Ratenvereinbarung und dem Nachweis der Zahlungsfähigkeit wurde der Antrag erledigt.
Unsere Auszubildende hat die Zwischenprüfung zur Rechtsanwaltsfachangestellten mit sehr gutem Ergebnis bestanden.
Ein Vater erhielt wenige Wochen nach der Rückkehr aus der Elternzeit eine betriebsbedingte Kündigung – nach unserer Klage nahm der Arbeitgeber sie zurück.
Auch in den Ferien ist die Kanzlei besetzt; an einzelnen Freitagen schließen wir um 13 Uhr.
Der unpfändbare Grundbetrag ist gestiegen. Was das für Beschäftigte in der Insolvenz und für Arbeitgeber bei Lohnpfändungen bedeutet.
Zum zweiten Mal haben wir Mandanten und Kollegen zum Sommerfest eingeladen – bei bestem Wetter auf der Dachterrasse.
Statt Zwangsversteigerung: Eine Produktionshalle mit Grundstück wurde freihändig verkauft – mit Zustimmung der Grundpfandgläubiger und einem Mehrerlös für die Masse.
Dieses Jahr ging es in den Kletterwald im Taunus – mit anschließendem Grillen am Feldberg.
Rund 30 Unternehmer und Berater haben an unserem Seminar zur Eigenverwaltung teilgenommen – mit vielen Fragen zur Rolle des Sachwalters.
Gründonnerstag bis 13 Uhr, Karfreitag und Ostermontag geschlossen; am 2. Mai ist die Kanzlei bis 13 Uhr besetzt.
Ein Insolvenzverwalter verlangte von einer Krankenkasse Beiträge zurück – wir vertraten den beigeladenen Geschäftsführer und wehrten die Durchgriffshaftung ab.
Unser Sekretariat wächst: Lukas Reinhardt, Rechtsanwaltsfachangestellter, verstärkt uns seit März.
Ein Bauunternehmen mit 90 Beschäftigten hat sich in Eigenverwaltung saniert – trotz laufender Großbaustellen und Bürgschaftsrisiken.
Ein Arbeitgeber berief sich auf eine tarifliche Ausschlussfrist – das Arbeitsgericht sah die Klausel als intransparent an.
Unsere Anwälte haben an einer zweitägigen Fortbildung zum Zusammenspiel von Arbeitsrecht und Insolvenzrecht teilgenommen.
Über eine doppelnützige Treuhand an den Gesellschaftsanteilen konnten Bankfinanzierung und Nachfolge eines Familienbetriebs gesichert werden.
Mindestlohn 12,82 Euro, neue Pfändungsfreigrenzen im Sommer, geänderte Fristen bei der Restschuldbefreiung – ein Überblick für Unternehmer und Beschäftigte.
Vom 23. Dezember bis zum 3. Januar sind wir mit kleiner Besetzung erreichbar; Fristsachen werden wie gewohnt bearbeitet.
Wie in den Vorjahren verzichten wir auf gedruckte Weihnachtskarten und spenden den Betrag an die Frankfurter Tafel.
Unser Abendseminar zu den Pflichten des Geschäftsführers in der Krise war ausgebucht – eine Wiederholung ist für das Frühjahr geplant.
Eine Projektleiterin hatte nach zwölf Jahren ein Zeugnis mit Note „befriedigend“ erhalten – nach unserer Intervention wurde es auf „sehr gut“ berichtigt.
Ein Zulieferer mit 210 Beschäftigten hat unter dem Schutzschirm seine Produktion fortgeführt und mit den OEM-Kunden Fortführungsvereinbarungen geschlossen.
Am 14. November laden wir Geschäftsführer und Beiräte zu einem kostenfreien Abendseminar in unsere Kanzlei ein.
Ein Insolvenzverwalter forderte 540.000 Euro wegen Zahlungen nach Insolvenzreife – der Vergleich endete bei einem Bruchteil.
Zum 1. August hat eine neue Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten bei uns begonnen.
Drei Restaurants einer insolventen Gastronomiegruppe werden von einem Nachfolger weitergeführt – mit allen 48 Beschäftigten.
Auch in den Ferien bleibt die Kanzlei durchgehend besetzt – mit verkürzten Zeiten an einzelnen Freitagen.
Rund 70 Gäste haben mit uns in der Goethestraße den Sommer gefeiert – Mandanten, Kolleginnen und Kollegen aus Beratung und Verwaltung.
Für einen Maschinenlieferanten haben wir eine zunächst bestrittene Forderung durchgesetzt und das Aussonderungsrecht am gelieferten Gerät gesichert.
Einmal im Jahr lassen wir die Akten liegen: Dieses Mal ging es mit dem Schiff nach Rüdesheim und zu Fuß durch die Weinberge.
Der Zoll prüft verstärkt die Aufzeichnung der Arbeitszeiten geringfügig Beschäftigter. Wir fassen zusammen, was Arbeitgeber beachten müssen.
Rund 40 Steuerberaterinnen und Steuerberater haben an unserem Nachmittagsseminar zur Insolvenzanfechtung teilgenommen.
Am Gründonnerstag ist die Kanzlei bis 13 Uhr besetzt; Karfreitag und Ostermontag bleibt sie geschlossen.
Nach sieben Monaten in Eigenverwaltung haben die Gläubiger dem Insolvenzplan einer Druckerei mit 52 Beschäftigten zugestimmt.
Seit März unterstützt Daniel Hartmann, Rechtsanwaltsfachangestellter, unser Team – zuständig für Fristen, Aktenführung und die Betreuung unserer Mandanten am Telefon.
Einem Lagerleiter war wegen angeblicher Arbeitszeitverstöße fristlos gekündigt worden. Das Arbeitsgericht hat die Kündigung für unwirksam erklärt.
Unsere Anwälte haben die jährliche Fortbildung nach § 15 FAO bereits im Februar abgeschlossen – Schwerpunkt Eigenverwaltung und Anfechtungsrecht.
Rechtsanwalt Michael Vetter hat vor rund 60 Unternehmern über Frühwarnsignale, die Antragspflicht und die Pflichten aus § 1 StaRUG gesprochen.
Die Kanzlei ist seit dem 2. Januar wieder zu den gewohnten Zeiten erreichbar. Ein kurzer Ausblick auf das Jahr.
Die Beiträge geben den Stand zum jeweiligen Datum wieder und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Erstgespräch
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir prüfen zuerst Fristen und Dringlichkeit und sagen Ihnen offen, wie es weitergehen kann – und womit Sie bei den Kosten rechnen müssen.