· Vetter Law
Erwerber und Insolvenzverwalter hatten sich auf den Kauf eines Betriebsteils geeinigt; der Erwerber wollte erst zahlen, wenn alle Übertragungsvoraussetzungen vorlagen, der Verwalter erst übertragen, wenn das Geld gesichert war.
Wir haben einen Treuhandvertrag aufgesetzt, die Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz durchgeführt und den Kaufpreis auf einem Anderkonto verwahrt. Mit Eintritt der Bedingungen wurde ausgezahlt.
Die Übernahme war innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen. Angaben anonymisiert.