Ehrliche Einschätzung
Wir sagen Ihnen, wie wir Ihre Lage rechtlich sehen – auch wenn die Antwort unbequem ist. Nur auf einer realistischen Grundlage lassen sich tragfähige Entscheidungen treffen.
Über uns
Wir beraten und vertreten Unternehmen, Geschäftsleiter, Gläubiger, Privatpersonen und Beschäftigte, wenn es wirtschaftlich eng wird – mit Schwerpunkt im Insolvenz- und Sanierungsrecht und ergänzend im Arbeitsrecht.
Profil
Vetter Law ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt im Insolvenz- und Sanierungsrecht. Rechtsanwalt Michael Vetter führt die Bezeichnung Fachanwalt für Insolvenzrecht. Ergänzend beraten wir im Arbeitsrecht – vor allem dort, wo es die Krise eines Unternehmens berührt. Beide Gebiete haben mehr gemeinsam, als es auf den ersten Blick scheint: Sie betreffen Menschen und Unternehmen in Phasen, in denen Existenzen auf dem Spiel stehen und Fristen über das Ergebnis entscheiden.
Im Insolvenz- und Sanierungsrecht begleiten wir Unternehmen und ihre Geschäftsleitung von den ersten Warnsignalen über die Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens und den Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG bis zum Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung oder im Regelverfahren. Auf der anderen Seite vertreten wir Gläubiger, Lieferanten und Dienstleister – etwa bei der Forderungsanmeldung, beim Durchsetzen von Sicherungsrechten oder bei der Abwehr einer Insolvenzanfechtung. Privatpersonen und Selbständige begleiten wir auf dem Weg durch die Privatinsolvenz zur Restschuldbefreiung.
Im Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und beraten Arbeitgeber. Einen besonderen Blick haben wir für die Schnittstelle zur Insolvenz: Gerät ein Unternehmen in die Krise, stellen sich regelmäßig auch arbeitsrechtliche Fragen – von ausbleibenden Löhnen und Insolvenzgeld über Kündigungen durch den Insolvenzverwalter bis zu Sozialplan und Betriebsübergang. Wer beide Seiten kennt, erkennt früher, wo Risiken und Handlungsspielräume liegen.
Haltung
Wer zu uns kommt, steht oft unter erheblichem Druck. Vier Grundsätze bestimmen, wie wir damit umgehen – vom ersten Telefonat bis zum Abschluss des Mandats.
Wir sagen Ihnen, wie wir Ihre Lage rechtlich sehen – auch wenn die Antwort unbequem ist. Nur auf einer realistischen Grundlage lassen sich tragfähige Entscheidungen treffen.
Antragsfristen, Klagefristen, Ausschlussfristen: Bevor wir über Strategie sprechen, klären wir, welche Frist läuft und bis wann gehandelt werden muss.
Insolvenz- und Arbeitsrecht sind voller Fachbegriffe. Wir übersetzen sie in klare Aussagen, damit Sie verstehen, was geschieht, und selbst entscheiden können.
Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Akte kennt. Wichtige Schritte stimmen wir mit Ihnen ab, statt über Ihren Kopf hinweg zu handeln.
Arbeitsweise
Jedes Mandat ist anders, der Weg dorthin folgt aber einem klaren Muster. So wissen Sie jederzeit, wo Sie stehen und was als Nächstes kommt.
Wir nehmen Ihr Anliegen auf, notieren laufende Fristen und senden Ihnen die Mandatsunterlagen. Danach sichtet ein Rechtsanwalt die wichtigsten Unterlagen und prüft, ob sofortiger Handlungsbedarf besteht.
Sie erfahren, welche Wege rechtlich offenstehen, welche Chancen und Risiken sie haben und womit Sie bei Zeit und Kosten rechnen müssen.
Nach Ihrer Entscheidung setzen wir das Vorgehen um: Wir verhandeln, bereiten Anträge vor und vertreten Sie gegenüber Gericht, Verwalter, Gläubigern oder Gegenseite.
Wir halten das Ergebnis schriftlich fest, prüfen Folgefristen und bleiben ansprechbar, wenn später Fragen entstehen.
Zu Beginn jedes Mandats steht eine offene Aussage zu den Kosten. Ob gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gelten oder eine Vergütungsvereinbarung sinnvoller ist, besprechen wir, bevor wir tätig werden – Einzelheiten dazu finden Sie unter Ablauf & Kosten. Während des Mandats informieren wir Sie über jeden wesentlichen Schritt und leiten Ihnen wichtige Schreiben zeitnah weiter.
Gerade in Krisensituationen gilt: Nicht jede Frage muss sofort beantwortet werden, aber jede Frist muss sofort erkannt werden. Deshalb trennen wir in der ersten Phase klar zwischen dem, was heute geschehen muss, und dem, was mit etwas Abstand besser entschieden wird.
Ansprechpartner & Team

Michael Vetter
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Insolvenzrecht
kontakt@vetter-law.de · 069 348766240
Inhaber der Kanzlei. Ihr Mandat wird von einem Rechtsanwalt verantwortlich geführt, der Ihre Akte kennt – von der ersten Beratung bis zum Abschluss.
Rechtsanwalt Michael Vetter ist Fachanwalt für Insolvenzrecht; die Fachanwaltsbezeichnung wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main verliehen. Sein Schwerpunkt liegt im Insolvenz- und Sanierungsrecht; im Arbeitsrecht berät er ergänzend, besonders an der Schnittstelle zur Insolvenz. Uns ist wichtig, dass Mandantinnen und Mandanten ihre rechtliche Lage verstehen und Entscheidungen auf einer klaren Grundlage treffen können – gerade dann, wenn die Zeit knapp ist.
Vetter Law ist eine Einzelkanzlei; Inhaber ist Rechtsanwalt Michael Vetter. Zum Team gehören ein angestellter Rechtsanwalt, Martin Keller (Schwerpunkt Sanierungsrecht), und zwei Rechtsanwaltsfachangestellte, Daniel Hartmann und Lukas Reinhardt. Alle, die in der Kanzlei mitarbeiten, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
So läuft der erste Kontakt ab: Wenn Sie anrufen, nehmen in der Regel zunächst unsere Rechtsanwaltsfachangestellten Ihr Anliegen auf und notieren sofort, ob und welche Fristen laufen. Anschließend senden sie Ihnen die Mandatsunterlagen zu, etwa eine Vollmacht und einen Fragebogen zu Ihrer Situation. Danach übernimmt ein Rechtsanwalt die Bearbeitung und bespricht mit Ihnen die rechtliche Lage.
Für wen wir arbeiten
Wir beraten auf beiden Seiten einer wirtschaftlichen Krise. Das schärft den Blick dafür, welche Argumente tragen und wo sich eine Einigung lohnt.
Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter in der Krise: Prüfung der Insolvenzreife, Sanierungsoptionen, Antragspflichten und persönliche Haftungsrisiken.
Mehr erfahrenUnternehmen, deren Kunde oder Vertragspartner insolvent ist: Forderungsanmeldung, Sicherungsrechte, laufende Verträge und die Abwehr von Anfechtungsansprüchen.
Mehr erfahrenMenschen, die ihre Schulden nicht mehr bewältigen können: außergerichtlicher Einigungsversuch, Insolvenzantrag und der Weg zur Restschuldbefreiung.
Mehr erfahrenKündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag, Personalmaßnahmen und alle arbeitsrechtlichen Fragen, die eine Unternehmenskrise mit sich bringt.
Mehr erfahrenWeil wir auf unterschiedlichen Seiten tätig sind, prüfen wir vor jeder Mandatsübernahme, ob ein Interessenkonflikt besteht. Ein Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er in derselben Rechtssache bereits einen anderen Mandanten mit widerstreitenden Interessen vertritt oder beraten hat; dieses Verbot erstreckt sich grundsätzlich auch auf die Rechtsanwälte, mit denen er seinen Beruf gemeinschaftlich ausübt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Ergibt die Prüfung ein solches Hindernis, sagen wir Ihnen das offen und übernehmen das Mandat nicht.
Besonders genau hinsehen müssen wir in der Unternehmenskrise: Beraten wir ein Unternehmen, ist Mandantin die Gesellschaft. Geht es um die persönliche Haftung eines Geschäftsführers oder um Ansprüche der Gesellschaft gegen ihn, können seine Interessen von denen der Gesellschaft abweichen. Ob beides in einer Hand bleiben kann oder getrennte Mandate nötig sind, klären wir deshalb gleich zu Beginn.
Einblicke
Wer wissen möchte, wie wir in bestimmten Lagen vorgehen, findet typisierte Beispiele, Branchenthemen und unser Angebot für Schulungen in Unternehmen.
Typisierte Situationen aus Krise, Geschäftsleitung, Gläubigerpraxis, Privatinsolvenz und Arbeitsrecht – jeweils mit unserem Vorgehen und den Punkten, auf die es ankommt. Keine Berichte über echte Mandate.
Inhouse-Schulungen auf Anfrage, etwa zur Krisenfrüherkennung für die Geschäftsleitung, zur Insolvenzanfechtung für das Kreditmanagement oder zum Arbeitsrecht für Führungskräfte.
Krisen verlaufen je nach Branche unterschiedlich. Wir beschreiben typische Rechtsfragen in Bau und Handwerk, Handel, Gastronomie und Industrie.
Vertraulichkeit
Wer über drohende Zahlungsunfähigkeit, Schulden oder einen Konflikt mit dem Arbeitgeber spricht, gibt viel von sich preis. Rechtsanwälte sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 43a Abs. 2 BRAO). Die Pflicht erfasst alles, was uns in Ausübung unseres Berufs bekannt wird – nicht nur den Inhalt von Gesprächen, sondern bereits die Tatsache, dass Sie uns aufgesucht haben.
Die Verschwiegenheit gilt gegenüber jedermann, also auch gegenüber Geschäftspartnern, Banken, Behörden oder Familienangehörigen, und sie endet nicht mit dem Mandat. Von ihr entbinden können grundsätzlich nur Sie als Mandant; Ausnahmen lässt das Gesetz nur in eng begrenzten Fällen zu. Personen, die in der Kanzlei mitarbeiten, sind ebenfalls zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Wer als Rechtsanwalt ein fremdes Geheimnis unbefugt offenbart, macht sich zudem strafbar (§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB).
Eine gewöhnliche E-Mail ist in der Regel nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Wenn Sie besonders sensible Unterlagen übermitteln möchten, sprechen Sie uns auf einen geeigneten Übermittlungsweg an. Näheres zum Umgang mit Ihren Daten lesen Sie in den Datenschutzhinweisen.
Erreichbarkeit
Telefonisch sind wir Mo–Do 8–17 Uhr, Fr 8–15 Uhr erreichbar, per E-Mail jederzeit. Besprechungen finden nach Vereinbarung in der Kanzlei oder telefonisch statt.
Läuft bereits eine Frist – etwa weil Ihnen eine Kündigung zugegangen ist, ein Insolvenzgrund eingetreten sein könnte oder ein Insolvenzverwalter eine Zahlungsfrist gesetzt hat –, rufen Sie bitte an und nennen Sie die Frist gleich zu Beginn. Dann können wir kurzfristig reagieren und klären, was bis wann geschehen muss.
Erstgespräch
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir prüfen zuerst Fristen und Dringlichkeit und sagen Ihnen offen, wie es weitergehen kann – und womit Sie bei den Kosten rechnen müssen.