Aktuelles

Erreichbarkeit über Ostern

Am Gründonnerstag ist die Kanzlei bis 13 Uhr besetzt; Karfreitag und Ostermontag bleibt sie geschlossen.

· Vetter Law

In dringenden Fällen – etwa bei laufenden Fristen oder einem zugestellten Insolvenzantrag – erreichen Sie uns über das Kontaktformular; wir melden uns am nächsten Arbeitstag. Fristen, die auf einen Feiertag fallen, enden am nächsten Werktag (§ 193 BGB) – verlassen Sie sich darauf aber bitte nur nach Rücksprache.

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Erstgespräch

Je früher Sie handeln, desto mehr Wege bleiben offen.

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir prüfen zuerst Fristen und Dringlichkeit und sagen Ihnen offen, wie es weitergehen kann – und womit Sie bei den Kosten rechnen müssen.