· Vetter Law
In dringenden Fällen – etwa bei laufenden Fristen oder einem zugestellten Insolvenzantrag – erreichen Sie uns über das Kontaktformular; wir melden uns am nächsten Arbeitstag. Fristen, die auf einen Feiertag fallen, enden am nächsten Werktag (§ 193 BGB) – verlassen Sie sich darauf aber bitte nur nach Rücksprache.