
Kanzlei
Team
Hinter jedem Mandat stehen bei uns feste Ansprechpartner: zwei Rechtsanwälte, die Ihr Mandat bearbeiten, und zwei Rechtsanwaltsfachangestellte, die Ihr Anliegen aufnehmen und Fristen im Blick behalten.
Ihre Ansprechpartner
Persönlich erreichbar, klar zuständig.
Vetter Law ist die Kanzlei von Rechtsanwalt Michael Vetter, Fachanwalt für Insolvenzrecht. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Martin Keller und den Rechtsanwaltsfachangestellten Daniel Hartmann und Lukas Reinhardt betreuen wir Mandate im Insolvenz- und Sanierungsrecht und ergänzend im Arbeitsrecht.




So arbeiten wir zusammen
Vom ersten Anruf bis zur Bearbeitung durch den Anwalt.
In Krisen zählt jeder Tag. Deshalb ist unser Ablauf so aufgebaut, dass Ihr Anliegen sofort aufgenommen wird und keine Frist verloren geht – auch wenn der Anwalt gerade im Termin ist.
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Ihr Anruf
Anrufe und Nachrichten gehen in der Regel zuerst an unser Sekretariat. Unsere Rechtsanwaltsfachangestellten nehmen Ihr Anliegen auf und fragen gezielt nach den wichtigsten Eckdaten.
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Fristen & Unterlagen
Laufende Fristen – etwa die Klagefrist nach einer Kündigung – werden sofort notiert. Sie erhalten die Mandatsunterlagen, zum Beispiel Vollmacht und einen kurzen Fragebogen.
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Anwaltliche Bearbeitung
Ein Rechtsanwalt übernimmt Ihre Akte, prüft die Unterlagen, ordnet die Rechtslage ein und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen und die Kosten.
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Laufende Betreuung
Für Termine, Unterlagen und Sachstandsfragen bleibt das Sekretariat Ihre erste Anlaufstelle. Rechtliche Fragen klären Sie direkt mit Ihrem Anwalt.
Zuständigkeiten
Wer sich um was kümmert.
Rechtsanwälte
Die Anwälte beraten Sie, entwickeln die Strategie und vertreten Sie nach außen – gegenüber Gerichten, Insolvenzverwaltern, Gläubigern, Arbeitgebern und Behörden.
- Prüfung der Rechtslage und Einschätzung Ihrer Chancen und Risiken
- Schriftsätze, Anträge und Verträge
- Verhandlungen und Gerichtstermine
- Besprechungen zu Vorgehen und Kosten
Sekretariat
Unsere Rechtsanwaltsfachangestellten sind Ihre erste Anlaufstelle. Sie sorgen dafür, dass Ihr Anliegen schnell beim richtigen Anwalt ankommt und nichts liegen bleibt.
- Aufnahme neuer Anfragen und Terminvergabe
- Fristennotierung und Fristenkontrolle
- Versand der Mandatsunterlagen und Aktenführung
- Korrespondenz und Sachstandsauskünfte
Inhaber
Rechtsanwalt Michael Vetter
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Insolvenz- und Sanierungsrecht – für Unternehmen und Geschäftsleitungen ebenso wie für Gläubiger und Privatpersonen.
Ergänzend beraten wir im Arbeitsrecht, vor allem dort, wo eine Krise Arbeitsverhältnisse berührt: bei Lohnrückständen, Kündigungen in der Insolvenz, Personalabbau oder dem Übergang eines Betriebs auf einen Erwerber. Unser Anspruch ist eine ehrliche Einschätzung, ein klarer Plan und eine Sprache, die auch ohne juristische Vorkenntnisse verständlich ist.
Mehr über die KanzleiVertraulichkeit
Was Sie uns sagen, bleibt bei uns.
Alle Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 43a Abs. 2 BRAO). Das gilt ebenso für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unterliegen dem strafrechtlichen Schutz von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB).
Sie können uns deshalb auch dann offen schildern, wie es um Ihr Unternehmen oder Ihre Finanzen steht, wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie uns beauftragen.
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Martin Keller
Schwerpunkt Sanierungsrecht
Sein Schwerpunkt ist das Sanierungsrecht – also die Frage, wie ein Unternehmen in der Krise wieder tragfähig wird: außergerichtlich, mit den Instrumenten des StaRUG oder im Insolvenzverfahren, etwa in Eigenverwaltung.
Sanierung und Insolvenz lassen sich in der Praxis selten trennen – deshalb gehören beide in der Kanzlei zusammen. Wer früh kommt, hat mehr Möglichkeiten; gelingt eine Sanierung ohne Verfahren nicht mehr, lässt sich der Weg ins Verfahren rechtzeitig vorbereiten.
Mehr zur SanierungSanierung im Überblick
Wege aus der Krise
Erstgespräch
Je früher Sie handeln, desto mehr Wege bleiben offen.
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir prüfen zuerst Fristen und Dringlichkeit und sagen Ihnen offen, wie es weitergehen kann – und womit Sie bei den Kosten rechnen müssen.