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Kündigungsschutzklage: Vergleich mit Abfindung von 14 Monatsgehältern

Eine betriebsbedingte Kündigung mit fehlerhafter Sozialauswahl endete im Gütetermin mit einer Abfindung deutlich über der üblichen Faustformel.

· Vetter Law

Unser Mandant, 54 Jahre alt und seit 23 Jahren im Betrieb, erhielt eine betriebsbedingte Kündigung. Die Sozialauswahl hatte der Arbeitgeber auf die Abteilung beschränkt und jüngere, kürzer beschäftigte Kollegen mit gleicher Tätigkeit ausgenommen.

Wir haben fristgerecht Klage erhoben und Auskunft über die Auswahlkriterien verlangt. Schon im Gütetermin räumte der Arbeitgeber ein, dass die Auswahl nicht zu halten war.

Das Verfahren endete mit einem Vergleich: Beendigung zum vereinbarten Termin, bezahlte Freistellung, qualifiziertes Zeugnis und eine Abfindung von 14 Bruttomonatsgehältern. Angaben anonymisiert.

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