· Vetter Law
Unser Mandant hatte Beratungsleistungen erbracht, die der Verwalter mangels schriftlicher Abnahme bestritt. Wir haben Feststellungsklage erhoben und die Leistungen anhand von Protokollen, E-Mails und Zeugen belegt.
Vor dem Landgericht erkannte der Verwalter die Forderung nach der Beweisaufnahme an. Sie ist nun in voller Höhe zur Tabelle festgestellt.
Unser Mandant nimmt mit dem vollen Betrag an der Verteilung teil. Angaben anonymisiert.