· Vetter Law
Der Haftungsbescheid nach § 69 AO belief sich auf rund 190.000 Euro. Wir haben dargelegt, dass unsere Mandantin die Steuern im Rahmen der verfügbaren Mittel anteilig bedient hatte und die Mittel für eine vollständige Zahlung nicht vorhanden waren.
Mit einer Aufstellung aller Zahlungen im Haftungszeitraum konnten wir den Grundsatz der anteiligen Tilgung belegen. Das Finanzamt hat den Bescheid im Einspruchsverfahren aufgehoben.
Ein Klageverfahren vor dem Finanzgericht war nicht erforderlich. Angaben anonymisiert.