· Vetter Law
Themen waren Kündigungen durch den Insolvenzverwalter, Interessenausgleich mit Namensliste, Sozialplanbegrenzung nach § 123 InsO und die Insolvenzgeldvorfinanzierung in der Praxis.
Das Wissen fließt direkt in unsere Mandate ein – auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite.