Aktuelles

Rückblick Herbstseminar: Anfechtung bleibt das Dauerthema

35 Teilnehmer, zwei Stunden Diskussion – vor allem zu Ratenzahlungen und der Frage, wann ein Lieferant von der Zahlungsunfähigkeit wissen muss.

· Vetter Law

Unsere Empfehlung an alle Lieferanten: Zahlungsvereinbarungen schriftlich, kurz und begründet dokumentieren und bei Warnsignalen Sicherheiten vereinbaren. Die Folien stellen wir Teilnehmern zur Verfügung.

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Erstgespräch

Je früher Sie handeln, desto mehr Wege bleiben offen.

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir prüfen zuerst Fristen und Dringlichkeit und sagen Ihnen offen, wie es weitergehen kann – und womit Sie bei den Kosten rechnen müssen.