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Lohnklage: 11.400 Euro trotz Ausschlussfrist durchgesetzt

Ein Arbeitgeber berief sich auf eine tarifliche Ausschlussfrist – das Arbeitsgericht sah die Klausel als intransparent an.

· Vetter Law

Unser Mandant hatte über fünf Monate nur Teilzahlungen erhalten. Der Arbeitgeber meinte, die Ansprüche seien verfallen. Die Klausel erfasste jedoch auch den Mindestlohn und war deshalb insgesamt unwirksam.

Das Arbeitsgericht hat den vollen Rückstand nebst Zinsen zugesprochen. Angaben anonymisiert.

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