· Vetter Law
Unser Mandant hatte über fünf Monate nur Teilzahlungen erhalten. Der Arbeitgeber meinte, die Ansprüche seien verfallen. Die Klausel erfasste jedoch auch den Mindestlohn und war deshalb insgesamt unwirksam.
Das Arbeitsgericht hat den vollen Rückstand nebst Zinsen zugesprochen. Angaben anonymisiert.