· Vetter Law
Der Verwalter stützte seine Klage auf § 15b InsO und machte Zahlungen über rund 280.000 Euro geltend, die nach dem angeblichen Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geleistet worden sein sollten.
Wir haben mit einer stichtagsbezogenen Liquiditätsbilanz nachgewiesen, dass die Zahlungsunfähigkeit erst drei Monate später eintrat, und für die verbleibenden Zahlungen dargelegt, dass sie zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlich waren.
Das Landgericht folgte unserer Argumentation in vollem Umfang. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Angaben anonymisiert.