· Vetter Law
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro; die Minijob-Grenze steigt entsprechend auf 556 Euro. Zum 1. Juli werden die Pfändungsfreigrenzen angepasst.
Im Insolvenzrecht bleibt die dreijährige Restschuldbefreiung Standard; wichtig für Selbständige ist die Entscheidung des BGH zur Behandlung von Betriebseinnahmen in der Wohlverhaltensphase. Wir beraten Sie gern zu den Folgen für Ihren Fall.