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Jahresauftakt 2025: Was sich im Insolvenz- und Arbeitsrecht ändert

Mindestlohn 12,82 Euro, neue Pfändungsfreigrenzen im Sommer, geänderte Fristen bei der Restschuldbefreiung – ein Überblick für Unternehmer und Beschäftigte.

· Vetter Law

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro; die Minijob-Grenze steigt entsprechend auf 556 Euro. Zum 1. Juli werden die Pfändungsfreigrenzen angepasst.

Im Insolvenzrecht bleibt die dreijährige Restschuldbefreiung Standard; wichtig für Selbständige ist die Entscheidung des BGH zur Behandlung von Betriebseinnahmen in der Wohlverhaltensphase. Wir beraten Sie gern zu den Folgen für Ihren Fall.

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Erstgespräch

Je früher Sie handeln, desto mehr Wege bleiben offen.

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir prüfen zuerst Fristen und Dringlichkeit und sagen Ihnen offen, wie es weitergehen kann – und womit Sie bei den Kosten rechnen müssen.