· Vetter Law
Nach erfolgreicher Anfechtung gegen die Krankenkasse wollte diese sich beim Geschäftsführer schadlos halten. Wir haben dargelegt, dass die Beiträge im Zeitpunkt der Zahlung aus freien Mitteln geleistet wurden und kein Vorsatz vorlag.
Die Kasse hat von einer Klage abgesehen. Angaben anonymisiert.