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Insolvenzantrag des Finanzamts abgewehrt

Das Finanzamt hatte wegen Umsatzsteuerrückständen Insolvenzantrag gestellt. Mit einer Ratenvereinbarung und dem Nachweis der Zahlungsfähigkeit wurde der Antrag erledigt.

· Vetter Law

Entscheidend war eine belastbare Liquiditätsplanung, die zeigte, dass die Rückstände aus einem einmaligen Forderungsausfall stammten und binnen sechs Monaten getilgt werden konnten.

Das Finanzamt hat den Antrag für erledigt erklärt; das Unternehmen arbeitet ohne Verfahren weiter. Angaben anonymisiert.

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