· Vetter Law
Nach der Insolvenz seines Betriebs hafteten unserem Mandanten persönliche Bürgschaften und Steuerschulden im Umfang von rund 600.000 Euro. Wir haben das Insolvenzverfahren über sein Privatvermögen begleitet und den Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt.
Während der Abtretungsfrist war unser Mandant als Angestellter tätig und hat seine Obliegenheiten erfüllt. Einen Versagungsantrag eines Gläubigers haben wir erfolgreich abgewehrt.
Drei Jahre nach Eröffnung hat das Gericht die Restschuldbefreiung erteilt. Angaben anonymisiert.