Kontakt

Schildern Sie uns Ihr Anliegen

Ob drohende Zahlungsunfähigkeit, Post vom Insolvenzverwalter oder eine Kündigung: Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Als Erstes klären wir, ob Fristen laufen, und notieren sie sofort.

Kontaktformular

Ihre Anfrage.

Ein paar Sätze genügen. Beschreiben Sie kurz, worum es geht, ob eine Frist läuft und wie wir Sie am besten erreichen. Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen.

So geht es weiter: Ihren Anruf oder Ihre Nachricht nimmt zunächst unser Sekretariat auf. Laufende Fristen werden dabei sofort notiert. Anschließend senden wir Ihnen die Mandatsunterlagen zu, etwa eine Vollmacht und einen Fragebogen zu Ihrer Situation; danach übernimmt ein Rechtsanwalt die Bearbeitung. Wer zu unserem Team gehört, sehen Sie auf der Seite Team.

Bitte nennen Sie, wenn möglich, auch die Beteiligten auf der Gegenseite, etwa Arbeitgeber, Gläubiger, Schuldner oder Insolvenzverwalter. So können wir vorab prüfen, ob uns ein Interessenkonflikt an der Übernahme des Mandats hindert. Die Anfrage allein begründet noch kein Mandat; ein Mandat kommt erst zustande, wenn wir es ausdrücklich bestätigen.

Hinweis: Beim Absenden öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit einer vorbereiteten Nachricht, die Sie dort selbst abschicken. Ihre Formulareingaben werden nicht über diese Website übertragen oder auf ihr gespeichert; wir erhalten sie erst mit Ihrer E-Mail. Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Bitte senden Sie zunächst keine umfangreichen Unterlagen mit – was wir benötigen, besprechen wir mit Ihnen.

Mit Kundenkonto stellen Sie Ihre Anfrage direkt im Konto und sehen den Bearbeitungsstand: Mein Konto.

Direkter Kontakt

  • KanzleiGoethestraße 27
    60313 Frankfurt am Main
  • ErreichbarkeitMo–Do 8:00–17:00 Uhr, Fr 8:00–15:00 Uhr
  • TermineNach Vereinbarung, in der Kanzlei oder telefonisch

Außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie uns per E-Mail. Wir melden uns kurzfristig zurück.

AnfahrtGoethestraße 27
60313 Frankfurt am Main
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Vorbereitung

Diese Unterlagen helfen uns.

Für das erste Gespräch muss nichts vollständig sein. Wenn Sie die folgenden Unterlagen griffbereit haben, können wir Ihre Lage aber schneller und genauer einschätzen.

Unternehmenskrise

  • Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung und letzter Jahresabschluss
  • Kontostände und Liquiditätsplanung, soweit vorhanden
  • Liste offener Verbindlichkeiten, insbesondere Rückstände bei Finanzamt und Sozialversicherung
  • Kreditverträge und gestellte Sicherheiten
  • Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug

Gläubiger & Anfechtung

  • Schreiben des Insolvenzverwalters oder Insolvenzgerichts
  • Verträge, Liefer- und Zahlungsbedingungen
  • Rechnungen und Belege der erhaltenen Zahlungen
  • Mahnungen, Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen
  • Schriftverkehr mit dem Schuldner über Zahlungsprobleme

Privatinsolvenz

  • Übersicht Ihrer Gläubiger mit den aktuellen Forderungsschreiben
  • Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Pfändungen
  • Einkommensnachweise der letzten Monate
  • Angaben zu Unterhaltspflichten und Miete
  • Unterlagen zu einer früheren oder laufenden Selbständigkeit

Kündigung

  • Kündigungsschreiben, möglichst mit Umschlag, und Datum des Zugangs
  • Arbeitsvertrag und etwaige Änderungsvereinbarungen
  • Die letzten Gehaltsabrechnungen
  • Abmahnungen oder sonstige Schreiben des Arbeitgebers
  • Angaben zur Betriebsgröße und zum Betriebsrat, ggf. zu Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung
Eilfall: Es läuft eine Frist

Manche Fristen lassen sich nicht verlängern – etwa die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG), die Höchstfristen für den Insolvenzantrag (§ 15a InsO) oder die zweimonatige Ausschlussfrist für den Antrag auf Insolvenzgeld (§ 324 Abs. 3 SGB III). Wenn eine solche Frist läuft oder bald endet, rufen Sie bitte an, statt nur eine E-Mail zu schreiben, und nennen Sie die Frist gleich zu Beginn. Beachten Sie: Ihre Anfrage bei uns hält keine Frist auf – entscheidend ist, dass die Klage oder der Antrag rechtzeitig bei Gericht oder Behörde eingeht. Ihr Fristende nach einer Kündigung können Sie mit unserem Fristenrechner ermitteln.

Vertraulichkeit

Bereits Ihre erste Anfrage behandeln wir vertraulich, auch wenn kein Mandat zustande kommt. Wir unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO). Bitte beachten Sie, dass eine gewöhnliche E-Mail in der Regel nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt ist; besonders sensible Unterlagen übermitteln Sie am besten nach Absprache. Mehr dazu auf der Seite Kanzlei & Profil und in den Datenschutzhinweisen.