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Fristlose Kündigung nach Vorwurf: Arbeitsgericht gibt unserem Mandanten recht

Einem Lagerleiter war wegen angeblicher Arbeitszeitverstöße fristlos gekündigt worden. Das Arbeitsgericht hat die Kündigung für unwirksam erklärt.

· Vetter Law

Der Arbeitgeber konnte die Vorwürfe im Kammertermin nicht belegen; eine Abmahnung hatte es nie gegeben. Das Gericht sah weder einen wichtigen Grund noch die Wahrung der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB.

Unser Mandant wurde weiterbeschäftigt und erhielt die Vergütung für die Zeit des Verfahrens nach. Angaben anonymisiert.

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