Aktuelles

Hinweis: Neue Pfändungsfreigrenzen seit 1. Juli 2025

Der unpfändbare Grundbetrag ist gestiegen. Was das für Beschäftigte in der Insolvenz und für Arbeitgeber bei Lohnpfändungen bedeutet.

· Vetter Law

Seit dem 1. Juli 2025 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Arbeitgeber müssen laufende Lohnpfändungen und Abtretungen anpassen; Schuldner in der Wohlverhaltensphase behalten mehr von ihrem Einkommen.

Die aktuelle Tabelle finden Sie im Bundesgesetzblatt; bei Fragen zur Berechnung helfen wir.

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