· Vetter Law
Seit dem 1. Juli 2025 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Arbeitgeber müssen laufende Lohnpfändungen und Abtretungen anpassen; Schuldner in der Wohlverhaltensphase behalten mehr von ihrem Einkommen.
Die aktuelle Tabelle finden Sie im Bundesgesetzblatt; bei Fragen zur Berechnung helfen wir.