· Vetter Law
Die Schließung des Standorts war wirtschaftlich unvermeidbar. Wir haben den Arbeitgeber bei Interessenausgleich mit Namensliste, Sozialplan und Massenentlassungsanzeige begleitet.
Der Sozialplan sah neben Abfindungen eine Transfergesellschaft vor; die Sozialauswahl wurde mit dem Betriebsrat abgestimmt und in der Namensliste festgehalten.
Alle Kündigungen wurden akzeptiert, kein Verfahren vor dem Arbeitsgericht war nötig. Angaben anonymisiert.