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Interessenausgleich und Sozialplan für Standortschließung verhandelt

Für einen Arbeitgeber mit 85 Beschäftigten haben wir eine Standortschließung mit dem Betriebsrat verhandelt – ohne eine einzige Kündigungsschutzklage.

· Vetter Law

Die Schließung des Standorts war wirtschaftlich unvermeidbar. Wir haben den Arbeitgeber bei Interessenausgleich mit Namensliste, Sozialplan und Massenentlassungsanzeige begleitet.

Der Sozialplan sah neben Abfindungen eine Transfergesellschaft vor; die Sozialauswahl wurde mit dem Betriebsrat abgestimmt und in der Namensliste festgehalten.

Alle Kündigungen wurden akzeptiert, kein Verfahren vor dem Arbeitsgericht war nötig. Angaben anonymisiert.

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Erstgespräch

Je früher Sie handeln, desto mehr Wege bleiben offen.

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir prüfen zuerst Fristen und Dringlichkeit und sagen Ihnen offen, wie es weitergehen kann – und womit Sie bei den Kosten rechnen müssen.