· Vetter Law
Der Arbeitgeber hatte eine Abteilung an ein neu gegründetes Unternehmen ausgegliedert. Die Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB war unvollständig; die wirtschaftliche Lage des Erwerbers blieb unerwähnt.
Wir haben für unseren Mandanten dem Übergang widersprochen und die Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber verlangt. Dessen betriebsbedingte Kündigung haben wir mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen.
Das Arbeitsgericht hat die Kündigung für unwirksam erklärt; unser Mandant arbeitet weiter beim ursprünglichen Arbeitgeber. Der Erwerber hat inzwischen Insolvenzantrag gestellt. Angaben anonymisiert.