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StaRUG-Restrukturierung: Einzelhändler einigt sich mit Vermietern und Banken

Ohne Insolvenzverfahren hat ein Filialist mit 14 Standorten seine Finanzierung neu geordnet – mit einem Restrukturierungsplan nach dem StaRUG.

· Vetter Law

Der Händler war durch Mietverträge für unrentable Standorte und auslaufende Kreditlinien in eine drohende Zahlungsunfähigkeit geraten. Wir haben einen Restrukturierungsplan erarbeitet, der die Finanzgläubiger und einen Teil der Vermieter einbezog.

Nach Verhandlungen stimmten alle Gruppen mit der erforderlichen Mehrheit zu; eine gerichtliche Planbestätigung war nicht nötig. Vier Standorte wurden einvernehmlich aufgegeben, die Kreditlaufzeiten verlängert.

Das Unternehmen führt seinen Betrieb mit zehn Filialen und unveränderter Belegschaft fort. Angaben anonymisiert.

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