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Sechs neue Ratgeber: vorläufiger Insolvenzverwalter, Gesellschafterdarlehen, Kündigung

Unser Ratgeber ist um sechs Beiträge gewachsen – drei zum Insolvenzrecht, drei zum Arbeitsrecht.

· Vetter Law

Im Oktober haben wir den Ratgeber um sechs Beiträge erweitert. Zum Insolvenzrecht erklären wir, was ein vorläufiger Insolvenzverwalter darf und was die Geschäftsführung im Eröffnungsverfahren noch entscheidet, warum Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz ganz hinten stehen und wie ein Insolvenzantrag durch einen Gläubiger abläuft – und abgewehrt werden kann.

Zum Arbeitsrecht geht es um die krankheitsbedingte und die betriebsbedingte Kündigung mit Sozialauswahl sowie um die Freistellung nach der Kündigung: Resturlaub, Vergütung, Nebentätigkeit und Meldefristen.

Alle Beiträge sind als allgemeiner Überblick gedacht und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Wenn Sie eine konkrete Frage haben, sprechen Sie uns an.

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Erstgespräch

Je früher Sie handeln, desto mehr Wege bleiben offen.

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir prüfen zuerst Fristen und Dringlichkeit und sagen Ihnen offen, wie es weitergehen kann – und womit Sie bei den Kosten rechnen müssen.