· Vetter Law
Der Verwalter hatte sowohl die Höhe der Forderung als auch den Eigentumsvorbehalt bestritten. Mit Lieferpapieren, AGB und Zahlungsverlauf konnten wir beides belegen.
Die Maschine wurde an unseren Mandanten herausgegeben, die Restforderung ist in voller Höhe zur Tabelle festgestellt. Angaben anonymisiert.