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Vortrag bei der IHK: Krisenfrüherkennung für Geschäftsführer

Rechtsanwalt Michael Vetter hat vor rund 60 Unternehmern über Frühwarnsignale, die Antragspflicht und die Pflichten aus § 1 StaRUG gesprochen.

· Vetter Law

Im Rahmen einer Veranstaltungsreihe der IHK haben wir erläutert, woran Geschäftsleiter eine Krise frühzeitig erkennen, welche Pflichten das Gesetz an die Krisenfrüherkennung knüpft und wann die Insolvenzantragspflicht beginnt.

Die Diskussion zeigte: Viele Geschäftsführer unterschätzen die Drei-Wochen-Frist und die persönliche Haftung. Die Folien stellen wir Teilnehmern auf Anfrage zur Verfügung.

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Erstgespräch

Je früher Sie handeln, desto mehr Wege bleiben offen.

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir prüfen zuerst Fristen und Dringlichkeit und sagen Ihnen offen, wie es weitergehen kann – und womit Sie bei den Kosten rechnen müssen.