Wissen weitergeben

Seminare & Schulungen

Praxisnahe Inhouse-Schulungen zum Insolvenz-, Sanierungs- und Arbeitsrecht für Geschäftsleitung, Finanzabteilung, Personalverantwortliche und Führungskräfte – auf Anfrage und abgestimmt auf Ihr Unternehmen.

Schulungen, die an Ihrem Alltag ansetzen

Viele rechtliche Risiken entstehen nicht vor Gericht, sondern im Tagesgeschäft: bei der Freigabe einer Zahlung, bei einer Ratenvereinbarung mit einem schwierigen Kunden, im Personalgespräch oder bei der Planung eines Stellenabbaus. Unsere Schulungen setzen genau dort an. Sie vermitteln das rechtliche Handwerkszeug, um Warnsignale zu erkennen und die richtigen Fragen rechtzeitig zu stellen.

Wir bieten die Schulungen als Inhouse-Veranstaltungen auf Anfrage an – bei Ihnen vor Ort oder online. Sie finden nicht zu festen Terminen statt, sondern werden mit Ihnen gemeinsam geplant. Das hat einen Grund: Rechtliches Wissen wirkt am besten, wenn es an die Abläufe, Verträge und Fragen des eigenen Unternehmens anknüpft. Deshalb stimmen wir Schwerpunkte, Umfang und Beispiele vorab mit Ihnen ab.

Im Mittelpunkt stehen Situationen aus der Praxis, nicht Paragrafen um ihrer selbst willen. Wir erklären, welche Regeln gelten, warum sie gelten und was sie im Alltag bedeuten. Grundlagen wie Antragspflichten, Anfechtungsfristen oder Beteiligungsrechte des Betriebsrats ordnen wir so ein, dass die Teilnehmenden sie auf eigene Fälle übertragen können. Einen Eindruck davon, wie solche Situationen aussehen, geben unsere typischen Fälle.

Was Sie erwarten können

  • Beispiele aus der Praxis, auf Wunsch zugeschnitten auf Ihre Branche und Ihre Abläufe
  • Verständliche Sprache statt Fachjargon – auch für Teilnehmende ohne juristische Vorbildung
  • Raum für Fragen und Diskussion, ohne dass Einzelheiten laufender Vorgänge offengelegt werden müssen
  • Kompakte Unterlagen mit den wichtigsten Regeln, Fristen und Prüfschritten zum Nachschlagen
  • Inhalte auf dem Stand der Rechtslage zum Zeitpunkt der Schulung

Eine Schulung vermittelt allgemeines Wissen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ergeben sich konkrete Fragen – etwa zu einem bestimmten Kunden, einer geplanten Kündigung oder zur eigenen Haftung –, besprechen wir sie gesondert und vertraulich. Mehr über unsere Arbeitsweise lesen Sie unter Kanzlei & Profil.

Themen

Sechs Schulungen für Krise und Personalarbeit.

Die Themen lassen sich einzeln buchen oder kombinieren, etwa „Krise früh erkennen“ mit „Personalabbau sorgfältig vorbereiten“ für eine Geschäftsleitung, die sich auf mehrere Szenarien vorbereiten möchte.

  • Workshop
  • Geschäftsleitung

Krise früh erkennen

Für Geschäftsführer, Vorstände und Mitglieder von Aufsichtsgremien: welche Pflichten schon bestehen, bevor ein Insolvenzgrund eintritt, und wie sich Krisenanzeichen rechtzeitig erkennen, bewerten und dokumentieren lassen.

  • Pflicht zur Krisenfrüherkennung und Überwachung nach § 1 StaRUG
  • Insolvenzgründe: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung (§§ 17–19 InsO)
  • Liquiditätsplanung und Fortführungsprognose als Entscheidungsgrundlage
  • Antragspflicht und Höchstfristen (§ 15a InsO), Zahlungsverbote (§ 15b InsO)
  • Sanierungswege im Überblick: außergerichtlich, StaRUG, Eigenverwaltung
  • Seminar
  • Kreditmanagement & Buchhaltung

Insolvenzanfechtung im Forderungsmanagement

Für Kreditmanagement, Debitorenbuchhaltung und Vertriebsinnendienst: wie Anfechtungsrisiken im Tagesgeschäft entstehen und wie saubere Abläufe sie begrenzen können, bevor ein Verwalter Zahlungen zurückfordert.

  • Grundlagen und wichtigste Anfechtungstatbestände (§§ 130–134 InsO)
  • Anfechtungszeiträume von einem Monat bis zu zehn Jahren – und worauf sie sich beziehen
  • Bargeschäft (§ 142 InsO): den Leistungsaustausch richtig gestalten
  • Ratenzahlungen, Stundungen und Mahnwesen: was sie über die Kenntnis der Krise aussagen
  • Dokumentation und Umgang mit dem Schreiben eines Insolvenzverwalters
  • Praxisseminar
  • Vertrieb & Forderungsmanagement

Forderungen bei insolventen Kunden

Stellt ein Kunde Insolvenzantrag, müssen Vertrieb, Buchhaltung und Einkauf schnell und abgestimmt handeln. Das Seminar zeigt, welche Rechte Lieferanten und Dienstleister haben und welche Schritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind.

  • Erste Schritte nach dem Insolvenzantrag eines Kunden
  • Eigentumsvorbehalt, Aus- und Absonderungsrechte (§§ 47 ff. InsO)
  • Laufende Verträge und das Wahlrecht des Verwalters (§ 103 InsO)
  • Forderungsanmeldung (§ 174 InsO), Prüfungstermin und Umgang mit Bestreiten
  • Weiterbelieferung im Eröffnungsverfahren: Chancen und Risiken
  • Workshop
  • Personal & Geschäftsleitung

Personalabbau sorgfältig vorbereiten

Für Personalverantwortliche und Geschäftsleitung, die einen Stellenabbau planen oder vorbereiten: von der unternehmerischen Entscheidung über die Beteiligung des Betriebsrats bis zur einzelnen Kündigung.

  • Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG)
  • Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan (§§ 111 ff. BetrVG)
  • Massenentlassungsanzeige (§ 17 KSchG): wann sie nötig ist und welche Fehler zu vermeiden sind
  • Anhörung des Betriebsrats (§ 102 BetrVG) und Sonderkündigungsschutz
  • Besonderheiten in Krise, Eigenverwaltung und Insolvenz (§§ 113, 125 InsO)
  • Training
  • Führungskräfte

Arbeitsrecht für Führungskräfte

Führungskräfte treffen täglich Entscheidungen mit arbeitsrechtlicher Bedeutung, oft ohne es zu bemerken. Das Training vermittelt die Grundlagen, die im Führungsalltag gebraucht werden, und zeigt, wann die Personalabteilung einbezogen werden sollte.

  • Weisungsrecht und seine Grenzen (§ 106 GewO)
  • Fehlverhalten ansprechen: Gespräch, Ermahnung, Abmahnung
  • Dokumentation als Grundlage späterer Personalmaßnahmen
  • Arbeitszeit, Urlaub und Arbeitsunfähigkeit im Führungsalltag
  • Schutz vor Benachteiligung nach dem AGG und Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • Verhandlungstraining
  • Personalverantwortliche

Aufhebungsvertrag & Abfindung verhandeln

Aufhebungsverträge sind ein verbreiteter Weg, Arbeitsverhältnisse einvernehmlich zu beenden. Das Training zeigt, wie Personalverantwortliche solche Gespräche fair und unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben vorbereiten und welche Punkte in den Vertrag gehören.

  • Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und Kündigung im Vergleich
  • Schriftform (§ 623 BGB) und das Gebot fairen Verhandelns
  • Sperrzeit und Ruhen des Arbeitslosengeldes (§§ 158, 159 SGB III) als Verhandlungsthema
  • Abfindung, Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und Ausgleichsklausel
  • Gesprächsvorbereitung, Verhandlungsspielräume und typische Fehler

Hintergründe zu den Themen finden Sie auf unseren Seiten zur Geschäftsführerhaftung, zur Insolvenzanfechtung, zur Gläubigerberatung und im Bereich Arbeitgeber.

Formate & Ablauf

Von der Anfrage bis zur Nachbereitung.

Jede Schulung entsteht im Gespräch mit Ihnen. So stimmen wir Inhalte, Tiefe und Beispiele auf Ihr Unternehmen und die Teilnehmenden ab.

  1. Anfrage

    Sie nennen uns Thema, Zielgruppe und Anlass – per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon. Gern auch dann, wenn noch offen ist, welches Format passt.

  2. Vorgespräch

    Wir klären Vorwissen, Schwerpunkte, besondere Fragestellungen und den zeitlichen Rahmen. Dabei prüfen wir auch, ob ein Interessenkonflikt besteht.

  3. Konzept & Unterlagen

    Wir stellen Inhalte und Fallbeispiele zusammen und bereiten Unterlagen vor, die auch nach der Schulung als Nachschlagewerk taugen.

  4. Durchführung

    Die Schulung findet bei Ihnen vor Ort oder online statt. Auf Wunsch besprechen wir im Anschluss, welche Abläufe im Unternehmen nachgeschärft werden sollten.

FormatGeeignet fürCharakter
ImpulsvortragGeschäftsleitung, Gremien, FührungskreiseKompakter Überblick über Pflichten und Risiken mit anschließender Diskussion
WorkshopKleinere Gruppen mit konkretem HandlungsbedarfArbeit an typisierten Fällen, gemeinsames Entwickeln von Abläufen und Prüfschritten
SeminarFachabteilungen wie Buchhaltung, Kreditmanagement oder PersonalSystematische Vermittlung der Grundlagen mit Übungsfällen
Online-FormatTeams an mehreren StandortenKürzere Einheiten per Videokonferenz, gut mit Präsenzterminen kombinierbar

Für wen

Für alle, die im Ernstfall richtig handeln müssen.

Die Schulungen richten sich an Menschen, deren Entscheidungen im Unternehmen rechtliche Folgen haben – auch wenn sie selbst keine Juristen sind.

Geschäftsleitung & Gremien

Geschäftsführer, Vorstände, Beiräte und Aufsichtsräte, die ihre Pflichten in der Krise kennen und Frühwarnsysteme wirksam überwachen wollen.

Pflichten der Geschäftsleitung

Finanzen & Kreditmanagement

Buchhaltung, Kreditmanagement und Vertrieb, die mit säumigen oder insolventen Kunden umgehen und Anfechtungsrisiken begrenzen möchten.

Insolvenzanfechtung

Personal & Führungskräfte

Personalabteilungen und Führungskräfte, die Personalmaßnahmen vorbereiten, Konflikte ansprechen und dabei rechtliche Fehler vermeiden wollen.

Personalabbau

Verbände & Netzwerke

Unternehmerverbände, Netzwerke und Veranstalter, die für ihre Mitglieder einen Fachvortrag zu Krise, Sanierung oder Arbeitsrecht suchen.

Vortrag anfragen
Gut zu wissen

In juristischen Personen wie GmbH oder AG – und entsprechend etwa in der GmbH & Co. KG (§ 1 Abs. 2 StaRUG) – trifft die Pflicht zur Krisenfrüherkennung die Geschäftsleitung selbst: Sie muss fortlaufend über Entwicklungen wachen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können. Erkennt sie solche Entwicklungen, muss sie geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen und den Überwachungsorganen, etwa einem Aufsichtsrat, unverzüglich berichten (§ 1 Abs. 1 StaRUG). Eine Schulung erfüllt diese Pflicht nicht, kann aber helfen, Zuständigkeiten, Berichtswege und Warnsignale im Unternehmen klar zu machen. Eine erste Standortbestimmung bietet unser Krisen-Check.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Gibt es offene Seminare mit festen Terminen?

Unsere Schulungen sind als Inhouse-Veranstaltungen angelegt und finden auf Anfrage statt. Termin, Ort und Umfang stimmen wir mit Ihnen ab. So können wir Inhalte und Beispiele auf Ihr Unternehmen und die Vorkenntnisse der Teilnehmenden zuschneiden.

Können die Inhalte an unser Unternehmen angepasst werden?

Ja, das ist der Kern unseres Ansatzes. Im Vorgespräch klären wir, welche Fragen in Ihrem Unternehmen besonders häufig auftreten, welche Abläufe es bereits gibt und welche Schwerpunkte Sie setzen möchten. Themen lassen sich auch kombinieren, etwa Anfechtungsrisiken und der Umgang mit insolventen Kunden für ein gemeinsames Team aus Vertrieb und Buchhaltung.

Wie lange dauert eine Schulung, und wer sollte teilnehmen?

Das hängt vom Format und vom Thema ab – vom kompakten Impulsvortrag bis zum ausführlicheren Workshop. Dauer und Gruppengröße legen wir im Vorgespräch fest. Workshops mit Fallarbeit gelingen in kleineren Runden meist besser, ein Vortrag erreicht dagegen auch einen größeren Kreis.

Was kostet eine Schulung?

Das Honorar richtet sich nach Umfang, Vorbereitungsaufwand und Format. Nach dem Vorgespräch erhalten Sie ein verbindliches Angebot, bevor Sie sich entscheiden. Wie wir bei der Beratung im Einzelfall abrechnen, lesen Sie unter Ablauf & Kosten.

Erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat oder einen Fortbildungsnachweis?

Unsere Schulungen sind keine zertifizierten Lehrgänge. Ob eine Veranstaltung für bestimmte Berufsgruppen als Fortbildung angerechnet werden kann, entscheidet die jeweils zuständige Stelle; eine solche Anerkennung sagen wir nicht zu. Ob und wie Sie die Teilnahme intern dokumentieren möchten, besprechen wir gern im Vorgespräch.

Können wir in der Schulung über konkrete Fälle sprechen?

Allgemeine Fragen aus dem Arbeitsalltag sind ausdrücklich erwünscht. Konkrete Einzelfälle – etwa ein bestimmter Kunde in der Krise oder eine geplante Kündigung – sollten dagegen nicht vor der ganzen Gruppe erörtert werden. Solche Fragen besprechen wir gesondert und vertraulich; dabei gilt die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO).

Erstgespräch

Je früher Sie handeln, desto mehr Wege bleiben offen.

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir prüfen zuerst Fristen und Dringlichkeit und sagen Ihnen offen, wie es weitergehen kann – und womit Sie bei den Kosten rechnen müssen.