Wenn Geld erst fließen soll, sobald alle Bedingungen erfüllt sind, hilft ein Treuhandkonto: Die Kanzlei verwahrt den Betrag auf einem Anderkonto und zahlt ihn nach den vereinbarten Regeln aus. Über das Portal nehmen wir Ihre Anfrage dazu auf.
Was ein Treuhandkonto ist
Ein Treuhandkonto – bei Rechtsanwälten „Anderkonto“ genannt – ist ein Konto, das die Kanzlei im eigenen Namen, aber ausschließlich für fremde Gelder führt. Fremdgelder sind berufsrechtlich vom Kanzleivermögen getrennt zu halten (§ 43a BRAO). Wann und an wen der Betrag ausgezahlt wird, regelt ein Treuhandvertrag, dem alle Beteiligten zustimmen.
Das Treuhandkonto schützt beide Seiten: Der Zahlende weiß, dass sein Geld erst weitergeleitet wird, wenn die vereinbarten Bedingungen erfüllt sind. Der Empfänger weiß, dass der Betrag tatsächlich vorhanden ist.
Wofür ein Treuhandkonto genutzt wird
Kaufpreisabwicklung
Der Käufer zahlt den Kaufpreis für ein Objekt aus der Verwertungsbörse auf das Anderkonto. Die Auszahlung erfolgt, sobald die Übergabe, die Freigabe durch Sicherungsgläubiger oder eine andere vereinbarte Bedingung eingetreten ist – Zug um Zug und ohne Vorleistungsrisiko.
Sanierungstreuhand
Bei einer außergerichtlichen Sanierung werden Beiträge von Gesellschaftern, Investoren oder dem Unternehmen auf dem Treuhandkonto gesammelt und nach einem vereinbarten Schlüssel an die Gläubiger verteilt, sobald die Sanierungsvereinbarung wirksam wird.
Auch andere Zwecke sind denkbar, etwa die Absicherung eines Vergleichsbetrags oder die Verwahrung einer Kaution bis zur Klärung offener Fragen. Schildern Sie uns Ihren Fall; wir sagen Ihnen, ob ein Treuhandkonto passt.
Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz
Bei Treuhandgeschäften und der Verwaltung fremder Gelder sind Rechtsanwälte Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG). Vor der Einrichtung des Kontos müssen wir deshalb alle Beteiligten und die wirtschaftlich Berechtigten identifizieren (§§ 10 ff. GwG). Dafür benötigen wir bei natürlichen Personen ein gültiges Ausweisdokument, bei Unternehmen einen aktuellen Registerauszug und Angaben zu den Gesellschaftern. Ohne diese Identifizierung dürfen wir kein Treuhandkonto führen.
Nur eine Anfrage
Über das Portal nehmen wir Ihre Anfrage auf. Das Treuhandkonto wird erst eingerichtet, nachdem wir den Fall geprüft haben, ein Treuhandvertrag geschlossen ist und die Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz abgeschlossen wurde. Erst dann erhalten Sie die Kontoverbindung – bitte überweisen Sie vorher nichts.
So geht es weiter
Sie stellen die Anfrage mit Zweck, Betrag und Beteiligten.
Wir prüfen, ob ein Treuhandkonto passt, und stimmen mit allen Beteiligten die Auszahlungsbedingungen ab.
Treuhandvertrag und Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz.
Einrichtung des Anderkontos, Einzahlung, Auszahlung nach den vereinbarten Regeln.
Die Kosten der Treuhandtätigkeit richten sich nach der Vereinbarung mit den Beteiligten; wir nennen sie Ihnen vor der Beauftragung. Allgemeines zu unseren Kosten finden Sie unter Ablauf & Kosten.
Formular
Ihre Treuhandkonto-Anfrage.
Anmeldung wird geprüft …
Anmeldung erforderlich
Treuhandkonto-Anfragen stellen Sie mit Ihrem Kundenkonto – so sehen Sie später auch den Stand der Bearbeitung. Jetzt anmelden oder Konto anlegen.
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Wir melden uns, um die Einzelheiten zu besprechen. Den Stand sehen Sie unter Mein Konto.