· Vetter Law
Fachanwälte müssen sich jedes Jahr mindestens 15 Stunden fortbilden. Michael Vetter und Martin Keller haben die Fortbildung in diesem Jahr früh erledigt: zwei Tage zu Eigenverwaltung und Schutzschirm, ein Tag zur aktuellen Rechtsprechung des BGH zur Insolvenzanfechtung.
Für unsere Mandanten heißt das: Beratung auf dem Stand der aktuellen Rechtsprechung – gerade im Anfechtungsrecht, wo sich die Maßstäbe laufend verschieben.