Aktuelles

Pflichtfortbildung absolviert: Insolvenzrecht auf aktuellem Stand

Unsere Anwälte haben die jährliche Fortbildung nach § 15 FAO bereits im Februar abgeschlossen – Schwerpunkt Eigenverwaltung und Anfechtungsrecht.

· Vetter Law

Fachanwälte müssen sich jedes Jahr mindestens 15 Stunden fortbilden. Michael Vetter und Martin Keller haben die Fortbildung in diesem Jahr früh erledigt: zwei Tage zu Eigenverwaltung und Schutzschirm, ein Tag zur aktuellen Rechtsprechung des BGH zur Insolvenzanfechtung.

Für unsere Mandanten heißt das: Beratung auf dem Stand der aktuellen Rechtsprechung – gerade im Anfechtungsrecht, wo sich die Maßstäbe laufend verschieben.

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Erstgespräch

Je früher Sie handeln, desto mehr Wege bleiben offen.

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir prüfen zuerst Fristen und Dringlichkeit und sagen Ihnen offen, wie es weitergehen kann – und womit Sie bei den Kosten rechnen müssen.